Unfallbehandlung

tatü-tata

Ein wesentlicher Schwerpunkt ist die Unfallbehandlung. Wir versorgen frische Unfälle – selbstverständlich haben solche absoluten Vorrang – und kümmern uns auch um die nötige Nachbehandlung.

Aufgrund meiner unfallchirurgischen Erfahrung war ich über 25 Jahre als H-Arzt von den Berufsgenossenschaften für die Behandlung von Arbeits- und Schulunfällen zugelassen. Zum 1.1.2016 wurde mir diese Zulassung entzogen. Das geschah nicht etwa wegen mangelhafter Qualifikation, schlechter Ergebnisse oder sonstiger Gründe, die in meiner Person liegen. Das Problem sehen die Berufsgenossenschaften in der Ausstattung meiner Praxisräume. So wird zum Beispiel bemängelt, dass meine Türen 88 cm breit sind – gefordert sind 90 cm. Weiter müsse ich Türen entfernen, Waschbecken an einer Stelle ab-, an anderer Stelle anbauen etc.

Den BG-Bürokraten sind diese Vorgaben so wichtig, dass sie in Kauf nehmen, dass Sie, meine Patienten, sich jetzt für eine Krankschreibung z.B. in eine Krankenhaus-Ambulanz begeben müssen.

Sie können weiterhin mit Arbeits- und Schulunfällen zur Erstversorgung in meine Praxis kommen. Ich bin laut BG nach wie vor durchaus befähigt, eine Platzwunde zu nähen oder einen Bruch mit Gips zu versorgen. Die um 2cm zu schmalen Türen machen aber eine Krankschreibung unmöglich.